Rechtsprechung
LSG Bayern, 02.02.2005 - L 16 R 391/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung; Voraussetzungen für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit; Beweislast im sozialgerichtlichen Verfahren; Beurteilung der sozialen Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit nach der sozialen Wertigkeit des bisherigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 17.06.2003 - S 2 RJ 1408/01
- LSG Bayern, 02.02.2005 - L 16 R 391/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84
Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter - …
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2005 - L 16 R 391/03
Für die Annahme von Berufsunfähigkeit reicht es nämlich nicht aus, wenn Versicherte ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können; vielmehr sind - wie sich aus § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. ergibt - Versicherte nur dann berufsunfähig, wenn ihnen auch die Verweisung auf andere Berufstätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen oder sozial nicht mehr zumutbar ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. u.a. SozR 2200 § 1246 Nr. 138).Dementsprechend werden die Gruppen durch den Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138 und 140).
- BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild - …
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2005 - L 16 R 391/03
Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl. z.B. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27 und 33). - BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89
Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2005 - L 16 R 391/03
Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5). - BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf
Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2005 - L 16 R 391/03
Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.;… SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).